Barrierefreiheit
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor barrierefrei zu gestalten.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018, da Ausnahmen bestehen und die im folgenden Punkt genannten Aspekte nicht konform sind.
INHALT NICHT ZUGÄNGLICH
Der nachfolgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Verstoß gegen den Königlichen Erlass 1112/2018
Es könnte einige Kontrastaspekte geben, die das geforderte Mindestverhältnis von 3:1 im Vergleich zu den angrenzenden Farben des Hintergrunds des betreffenden Webbereichs nicht erfüllen. [9.1.4.11 Nicht-textueller Kontrast]
Möglicherweise gibt es einige nicht-textuelle Elemente, die nicht korrekt beschriftet sind [2.5.3 Beschriftung im Namen] und [4.1.2 Funktionsname und Wert].
Die Suchmaschinen führen die Suche automatisch durch, ohne dass der Benutzer etwas tun muss [3.2.2 Beim Empfang von Eingaben]
Möglicherweise gibt es einige Texte in einer anderen Sprache, die nicht korrekt gekennzeichnet sind [3.1.2 Sprache der Vertragsparteien]
Auf einigen Webseiten könnten vereinzelte Fehler im Quellcode auftreten. [4.1.1 Verarbeitung]
- Unverhältnismäßige Belastung
Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
VORBEREITUNG DER NÄCHSTEN ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die vorliegende Erklärung wurde am 15. März 2023 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung herangezogen, die vom Digitalisierungsdienstleister ATRINIUM, S.L. durchgeführt wurde.
ANMERKUNGEN UND KONTAKTDATEN
Sie können Meldungen zu Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) einreichen, wie zum Beispiel:
- Meldung möglicher Verstöße durch diese Website
- Weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte melden
- Weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website einreichen
Über das Kontaktformular auf dieser Website oder über die Telefonnummer des Unternehmens.
Sie können Folgendes einreichen:
- Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 oder
- Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:
Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgenommen sind
Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.
Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Sachverhalte, Gründe und der Antrag so klar und deutlich dargelegt werden, dass sich feststellen lässt, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.